(Kein Titel)

Da uns zahlreiche Anrufe bezüglich der Schneesituation erreichen wollen wir nachstehend die Rechtslage erklären!!!

Auf Grund der großen Schneemengen der letzten Tage, werden immer wieder Anfragen an die Feuerwehren herangetragen, ob die Feuerwehr ein Dach abschaufeln könnte. Grundsätzlich gilt bezugnehmend u. A. auf die rechtlichen Bestimmungen folgende Vorgangsweise:

  • Gefahr in Verzug, insbesondere bei Gefährdung von Menschen und Tieren (z.B. Verschüttungen durch Dacheinsturz) – Alarmierung der Feuerwehr über den Notruf 122. Die Feuerwehr wird selbstverständlich unverzüglich helfen.
  • keine Gefahr in Verzug: z.B. die Schneehöhe am Dach erscheint hoch. Ein Statiker kann professionelle Auskunft geben, ob akut oder zukünftigt eine Gefahr bestehen könnte. Besteht nach Ansicht des Fachmannes z. B. keine unmittelbare Einsturzgefahr, wäre es aber sinnvoll, trotzdem das Dach abzuschaufen, kann ein gewerbliches Unternehmen (z.B. Baufirma, Dachdecker, Zimmerei) beauftragt werden, das Dach abzuschaufeln.
    Jedenfalls gibt der Statiker eine qualifizierte Auskunft über zu treffende Maßnahmen. Die Übernahme der anfallenden Kosten sollten im Vorfeld mit einer etwaig vorhandenen Versicherung abgeklärt werden. Solange gewerbliche Firmen, zur Verfügung stehen, darf die Feuerwehr nicht beauftragt werden, ebenso kann die Feuerwehr kein statisches Gutachten abgeben.

Wir bitten um Verständnis!